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ABSTAMMUNGSNACHWEIS
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

ABSTAMMUNGSNACHWEIS mit dem Prädikat


"AUSLESEZUCHT"

siehe Anhang 2

der Zucht- und Eintragungsordnung (ZEO) des ÖCNHS zu § 6 (8):


Bei Erfüllung folgender Kriterien vergibt der ÖCNHS das Prädikat „AUSLESEZUCHT“:


1. Das beabsichtigte Zuchtvorhaben zur Erreichung des Prädikats "AUSLESEZUCHT" des ÖCNHS ist dem Zuchtwart des ÖCNHS vor der geplanten Zuchtverwendung mitzuteilen.

2. Jedes der beiden Elterntiere muss mindestens dreimal vor der Zuchtverwendung von anerkannten Spezialrichtern auf ÖCNHS-Sonderausstellungen im Rahmen von internationalen oder nationalen Rassehundeausstellungen des ÖKV oder auf ÖCNHS- Clubsiegerausstellungen mit der Formwertnote „VORZÜGLICH“ bewertet worden sein, wobei ein „VORZÜGLICH“ zwingend in der „Offenen Klasse“ erreicht werden muss. Eine Formwertnote „VORZÜGLICH“ aus der Jugendklasse kann anerkannt werden.

3. Von beiden Elterntieren muss ein HD-Befund (Hüftgelenksröntgenbefund) gemäß den Richtlinien der wissenschaftlichen Kommission der FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE ( FCI) vorliegen (siehe Anhang 1 der ZEO des ÖCNHS) und der Befund muss HD-A (HD-frei) ergeben.

4. Von beiden Elterntieren muss ein Befund über Schulter- und Ellbogenuntersuchung vorliegen und der Befund muss Schultergelenk OCD-frei und Ellbogengelenk OCD/ED-frei ergeben.

5. Von beiden Elterntieren muss vor jeder Zuchtverwendung ein gültiger Augenbefund durch einen Tierarzt des Arbeitskreises Veterinärophthalmologie (AKVO) vorliegen, welcher die Freiheit von erbbedenklichen Augenerkrankungen bestätigt.

6. Von beiden Elterntieren muss eine vet. med. Bestätigung eines Tierarztes (es kann sich um den Vertrauenstierarzt handeln) über eine erfolgte Gebisskontrolle vorgelegt werden. Der Befund muss ein korrektes, vollständiges Scherengebiss bestätigen.

7. Von beiden Elterntieren muss ein DNA-Identitätsnachweis vorliegen.